Das erste noch gut erhaltene Burgergemeindeprotokoll stammt aus dem Jahr 1827. Leider sind alle früheren Dokumente, welche im alten Archiv der Gemeinde aufbewahrt wurden, durch Feuchtigkeit zerstört worden. Dank dem führen des Burgerrodel ab 1823 blieben diese Bücher immer in Aufbewahrung beim Burgerschreiber und waren weniger dem Zerfall ausgesetzt.
Im Protokoll von 1832 vom Herbstmonat (September) der 14. steht geschrieben: Ist durch die Mehrheit der Stimme sowohl der Einwohner als auch der Burger erkannt worden, dass nach den Gesetzen einen Gemeinderat soll erwählt werden, die Gemeinde solle aber wie zuvor versammelt und ihre Angelegenheiten zur Selbstverhandlung vorgetragen werden. Daraus wird ersichtlich, dass ab dieser Zeit die Einwohner- wie die Burgergemeinde identisch vom selben Rat geführt wurden.
Erst nachdem im Jahre 1852 das Gesetz über das Gemeindewesen in Kraft trat, kam es zur Trennung der beiden Gemeinden (Gütertrennung = Ausscheidungsvertrag). Wald und Kulturland blieben bei der Burgergemeinde. Strassen, Dorfbrunnen und Schulhaus gingen in den Besitz der Einwohnergemeinde über. Wie aus dem Ausscheidungsvertrag vom 31. Januar 1864 zu entnehmen ist, steht geschrieben, dass der Erwerb der obgenannten Liegenschaften lange vor Anno 1803 ohne dass derselben irgendwo geschrieben steht, man beruft sich deshalb auf öffentliche Kunde.
Die Burgergemeinde wurde verpflichtet, aus den ihr zur Benutzung zustehenden Waldungen unentgeltlich jedem Primarlehrer 3 Klafter Holz zur Beheizung abzugeben, wie auch ein gutes Stück Pflanzland ihrer Liegenschaft. Die damalige Vereinbarung wird noch heute angewendet, es sind nicht mehr 3 Klafter Holz für den Lehrer, sondern ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 2000.- an die Heizkosten der Schule Epsach.
Wie auch aus einem Protokollauszug über Dorfbrunnen zu entnehmen ist, wurde am 1. Juli 1839 an der gesetzlichen Burgergemeindeversammlung von 5 Anwesenden, Johann Möri Präsident einstimmig beauftragt, er solle in Bözingen gehen und ein Brunnentrog für in die Klus kaufen, so wohlfeil als es möglich sein kann.
Burger
Gegenwärtig haben 84 Burger Wohnsitz in Epsach, 48 Möri, 18 Helbling, 7 Gutmann, 5 Struchen,
1 Brönnimann = Möri, 1 Kocher= Gutmann, 1 Mathys= Gutmann, 3 Mathys neu
Stand am 6. Februar 2022: Es gibt Weltweit 873 registrierte Burger, die Epsach als ihren Heimatort nennen können. Die ursprünglichen Burgernamen lauteten: Gutmann, Helbling, Kocher, Möri, Struchen, Batschelet und Hofmann. Durch die Heirat von Burgerinnen, mit ausländischen Staatsangehörigen, kommen laufend weitere Burgernamen dazu.
Zurzeit gehören folgende Geschlechter mit der Anzahl Personen zur Burgergemeinde Epsach
Adamczyk 5
Adrover 3
Batschelet 18
Bruno 2
Clerc 9
Doti 3
Essimi 3
Eston 3
Fernandes 3
Frank 7
Gehri 2
Gonzales 2
Gutmann 24 Jüngster Burger von Epsach ist, Gutmann Yannis geboren am, 2. Februar 2022. Wh. in Epsach
Helbling 122
Kartum 2
Khoury 4
Kocher 39 Eingebürgert am 20. März 1863 durch den Regierungsstadthalter
Lackermeier 6
Leclerc 7
Lifaut 2
Madaro 4
Mandalidis 4
Mathys 3 Wurden am 30, November 2021 durch die Burgergemeindeversammlung eingeburgert.
Möri 459
Schönenberger 2
Steger 2
Stirling 2
Stromsky 6
Struchen 119
Tarling 2
Tejada 2
Tümer 1
Zouita 2
Liegenschaften- Kulturland
Die Burgergemeinde ist im Besitz von 99.5 Hektaren Kulturland, das an ortsansässige Landwirte verpachtet wird. Die Liegenschaften liegen in den Gemeinden Epsach, Walperswil, Hagneck und Hermrigen.
Liegenschaften- Waldungen
Die Waldungen liegen in den Gemeinden Epsach und Sutz- Lattrigen. Die Namen sind Hürscheli, Einung und Epse Einig (Buche). Der Burgerwald ist seit 2009 dem Forstrevier Erlach mit Sitz in Ins (Einwohnergemeinde) unterstellt.
Laut Protokollen bestand schon in früheren Zeiten eine Forstrevier Oberholz. Am 31. Dezember 1852 wurde nämlich in St. Niklaus eine Versammlung der Waldgemeinden durchgeführt und einen frischen Holzbannwart für das Oberholz gewählt. Oberförster war damals ein Herr Müller aus Nidau. Von der damaligen Zeit bis zur Auflösung des letzten Forstreviers Oberholz an 30.Juni 2003 waren die Waldungen der Burgergemeinde in 7 Abteilungen aufgeteilt; Abt. 1 – 3 Oberholz (Buche) 25.12 ha, Abt. 4 -6 Einung 34.33 ha, Abt. 7 Hürscheli 5.15 ha.
Holzerei und Pflege werden durch ein Forstunternehmen ausgeführt.
Seit 2017 wird an Stelle des Losholzes ein Barnutzen von Fr. 120.00 für die halbe Nutzung und Fr. 240,00 für die ganze Nutzung ausbezahlt.
Diejenigen Burgerinnnen und Burger die das 23. Altersjahr zurückgelegt haben und sich in die burgerliche Nutzung aufzunehmen wünschen, sowie Burger von der halben in die ganze Nutzung, können sich jeweils bis ende Dezember des laufenden Jahres beim Burgerpräsident anmelden. Das Aufnahmegeld von 50.00 Franken ist ebenfalls bei der Anmeldung zu bezahlen.